Bestimmungen zur Qualifikation Linsenhoff
Förderpreis 2024 KRB Rhön-Vogelsberg
e.V.
Festhallenreitturnier 2024 Frankfurt a.M. / Hessentag
- Der Linsenhoff-Förderpreis wird für alle Kreisreiterbünde hessenweit ausgeschrieben. Der Kreisreiterbund Rhön-Vogelsberg darf zwei
Teilnehmer nach Frankfurt entsenden. Geritten wird die Prüfung lt. WBO 234 (Reiterwettbewerb Schritt-Trab-Galopp)
- .
- Es werden Qualifikationsprüfungen (jeweils einfacher
Reiterwettbewerb) angeboten:
Wertungsberechtigt sind alle Wettbewerbe
Schritt/Trapp/Galopp (WBO/LPO), die auf Veranstaltungen im Kreisreiterbund Rhön-Vogelsberg e.V. im Jahre 2024 angeboten werden.
- Teilnehmer: Junioren, Jahrgänge 2011-2018, LK 7 und 0, die Mitglied in
einem Verein des KRB Rhön-Vogelsberg e.V. sind. Bitte bei Nennung Geburtsdatum angeben!
- Von den angebotenen Qualifikationsprüfungen werden die vier besten Prüfungen gewertet. Dafür
werden die vier höchsten Wertnoten zusammengezählt. Wer möchte, darf natürlich gerne an allen Qualifikationsprüfungen teilnehmen.
- Die Prüfungen müssen nicht mit demselben Pferd absolviert werden.
- Die Teilnehmer lassen sich die jeweiligen Wertnoten der Qualifikationsprüfungen auf dem, auf
der Homepage des Kreisreiterbundes Rhön-Vogelsberg e.V. zur Verfügung gestellten, Nachweisbogen durch die Meldestelle des Turniers bescheinigen. Wichtig: Eine automatische Registrierung erfolgt
nicht. Die Teilnehmer müssen selbst dafür Sorge tragen, dass die jeweiligen Ergebnisse der Qualifikationsprüfungen auf dem Nachweisbogen durch die Meldestelle bestätigt werden.
- Die Nachweisbögen sind bis zum 15.10.2024 beim Kreisreiterbund Rhön-Vogelsberg e.V.
einzureichen. Die Teilnehmer für den Reiterwettbewerb in Frankfurt werden über ihre Wahl durch den Kreisreiterbund Rhön-Vogelsberg e.V. informiert.
- Wir wünschen allen Kindern und Jugendlichen viel Glück und Erfolg!
KRB Rhön-Vogelsberg e.V.
2024_03_04
Ausschreibungstext 2024:
Reiterwettbewerb - LINSENHOFF-FÖRDERPREIS
Pferde: 5j-+ält.
Teiln.: Junioren, Jahrg. 2011 – 2018 LK 7, 0, die eine Starterlaubnis ihres Kreisreiterbundes (KRB) erhalten
haben.
Es werden nur Online-Nennungen berücksichtigt!